Initiative verantwortungsvoller Schmuck
(eine Initiative der Ralf G. Schröder Consultance)
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner und Leistungserbringer ist ausschließlich:
Ralf G. Schröder Consultance
Ralf G. Schröder
c/o Impressumsservice – Dein Impressum
Stettiner Straße 41
35410 Hungen
Die „Initiative verantwortungsvoller Schmuck“ ist die Bezeichnung eines Leistungs- und Kooperationsformats. Sie ist keine eigenständige juristische Person, kein Verein und keine Zertifizierungsstelle.
Die Teilnahme richtet sich vornehmlich an Unternehmen bzw. Institutionen im Sinne des § 14 BGB. Eine Teilnahme von Verbrauchern ist ausgeschlossen. Je Mitglied darf nur eine natürliche Person zeitgleich an Veranstaltungen und Arbeitsgruppen teilnehmen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
„Mitgliedschaft“ bezeichnet die vertragliche Teilnahmeberechtigung an den Formaten der Initiative. Sie begründet keine vereins-, gesellschafts- oder genossenschaftsrechtliche Mitgliedschaft und vermittelt insbesondere keine Organ-, Stimm-, Verwaltungs- oder Vermögensrechte.
„Mitglied“ ist der jeweilige Vertragspartner im vorgenannten Sinne.
§ 3 Leistungen
Der jährliche Beitrag umfasst – vorbehaltlich höherer Gewalt – insbesondere:
- Angebot von mindestens drei digitalen Arbeitstreffen pro Mitgliedsjahr,
- Angebot von mindestens einem Präsenztreffen pro Mitgliedsjahr,
- Zugang zu Arbeitsgruppen,
- Zugang zu internen Materialien,
- Newsletter mit initiativenbezogenen Informationen.
Beim Präsenztreffen sind Verpflegung während der offiziellen Arbeitszeiten sowie alle veranstaltungsbezogenen Sachkosten im Beitrag enthalten. Nicht umfasst sind Anreise- und Übernachtungskosten der Mitglieder.
Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien, unvorhersehbare Ausfälle) kann ein Präsenzformat durch ein digitales Ersatzformat ersetzt werden.
Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder konkrete Arbeitsergebnisse besteht nicht; Anspruch besteht ausschließlich auf Durchführung der genannten Formate.
Veranstaltungen können auch für Nicht-Mitglieder geöffnet werden. In diesem Fall wird ein gesonderter Teilnahmebeitrag erhoben.
§ 4 Materialien und Vertraulichkeit
Die im Rahmen der Initiative erarbeiteten oder bereitgestellten Arbeitsmaterialien sind ausschließlich zur internen Nutzung durch Mitglieder bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Initiative bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Dies betrifft insbesondere Veröffentlichung/Marketing/Weitergabe.
§ 5 Beginn, Dauer und Beitrag
Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen.
Das Mitgliedsjahr beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Annahme des Antrags folgt. Die Rechnungsstellung erfolgt zum nächstmöglichen Monatsersten.
Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig. Der Zugang zu Leistungen beginnt erst nach Zahlungseingang.
Alle Beiträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Stornorecht und Kündigung
Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn kann das Mitglied in Textform stornieren. In diesem Fall wird der Beitrag anteilig abzüglich bereits erbrachter/zugänglich gemachter Leistungen (Zugang/Materialien/Newsletter/Teilnahme) erstattet.
Die Teilnahme am jährlichen Präsenztreffen setzt voraus, dass das Mitglied zum Zeitpunkt der Veranstaltung seit mindestens drei Monaten Mitglied ist.
Nach Ablauf der dreimonatigen Stornofrist ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Mitgliedsjahres möglich.
Bereits gezahlte Beiträge sind nach Ablauf der dreimonatigen Stornofrist nicht erstattungsfähig.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Zugang zu Leistungen bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden.
§ 8 Kommunikation und Außendarstellung
Zulässig ist ausschließlich die Formulierung:
„Mitglied der Initiative verantwortungsvoller Schmuck“
Unzulässig sind Aussagen mit Zertifizierungs-, Prüf-, Anerkennungs- oder Bewertungscharakter.
Die Außendarstellung darf nicht geeignet sein, irreführende Nachhaltigkeitsaussagen oder Greenwashing im Zusammenhang mit der Initiative zu begründen (§§ 5, 5a UWG).
§ 9 Hausrecht und Dokumentation
Der Anbieter übt bei Veranstaltungen das Hausrecht aus.
Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen durch Mitglieder sind nur mit Zustimmung zulässig. Darüber hinaus gilt weiterhin als zusätzliche Voraussetzung, dass Aufzeichnung von Mitgliedern nur gemacht werden dürfen, wenn die Aufzeichnung vorher angekündigt wird und die Rechte weiterer Personen (z.B. anderer Mitglieder) gewahrt und deren schriftliche Erlaubnisse eingeholt wurden. Um jede erforderliche Erlaubnis hat sich das Mitglied eigenverantwortlich zu kümmern.
Treffen der Initiative dürfen zu internen, wissenschaftlichen und inhaltlichen Auswertungszwecken dokumentiert und aufgezeichnet werden. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung der betroffenen Personen.
§ 10 Wettbewerbsrechtliche Compliance
Im Rahmen der Initiative sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen untersagt. Insbesondere dürfen keine Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder sonstige kartellrechtsrelevante Informationen ausgetauscht werden (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV).
§ 11 Freistellung
Das Mitglied stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Aussagen oder Handlungen des Mitglieds im Zusammenhang mit der Initiative resultieren, sofern die Ansprüche auf einem schuldhaften Verstoß des Mitglieds beruhen. Das Mitglied unterstützt den Anbieter angemessen bei der Rechtsverteidigung; der Anbieter informiert das Mitglied unverzüglich und stimmt wesentliche Maßnahmen ab.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Inhalte/Materialien dienen dem Austausch und der Orientierung; eine Haftung für Entscheidungen/Umsetzungen des Mitglieds ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Mittelverwendung und Initiativekonto
Die Initiative verfügt über ein eigenes Buchungskonto.
Die eingehenden Beiträge dienen der Finanzierung und Förderung der Initiative, insbesondere der Organisation von Formaten, der Vergütung von Koordinationsleistungen, Honoraren für externe Fachkräfte sowie Sach- und Infrastrukturkosten.
Der Anbieter ist berechtigt, für im Rahmen der Initiative erbrachte Leistungen eine angemessene Vergütung in marktüblicher Höhe zu entnehmen.
Ein Anspruch der Mitglieder auf Vermögensbildung oder Mittelverwendung besteht nicht.
§ 14 Fördermittel
Die Initiative ist berechtigt, öffentliche oder private Fördermittel zu beantragen und zweckgebunden einzusetzen.
Mitglieder haben keinen individuellen Anspruch auf Fördermittel.
Soweit Förderbedingungen Mitwirkungspflichten erfordern, verpflichten sich Mitglieder zur zumutbaren Mitwirkung.
§ 15 Perspektivische Organisationsentwicklung
Die Initiative kann perspektivisch in eine eigenständige Organisationsform, insbesondere eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), überführt oder in eine solche eingegliedert werden.
Hieraus entstehen keine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche der Mitglieder. Der Anbieter hat hierüber zeitnah, spätestens jedoch vor dem hierzugehörigen Notartermin zu informieren (z.B. im Newsletter), woraus sich ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder mit einer vier-Wochen-Frist ab Zugang der Information durch Anbieter ergibt. Newsletter gilt als zugegangen mit Versand an registrierte Emailadresse.
§ 16 Datenschutz
Es gelten die ausführlichen Datenschutzinformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese sind zu finden unter https://fairgem-consulting.de/ivs-ds/
§ 17 Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Simmern (Hunsrück).
Es gilt deutsches Recht.



